Unsere Ziele
Das Aktionsbündnis verfolgt insbesondere diese Ziele:
Abzug der Atomwaffen aus Büchel
Auf dem Militärflugplatz Büchel (Rheinland-Pfalz) sind ca. 15 US-Atombomben vom Typ B61-12 stationiert, der zu den modernsten Atomwaffen der USA gehört. Die Bomben sind in ihrer Sprengkraft variabel einstellbar und treffen nach Abwurf computergesteuert ihr Ziel. Dies senkt die Hemmschwelle für einen Einsatz.
Der Flugplatz wird bis 2026 für die F‑35-Tarnkappenbomber umgebaut, die die Bundeswehr für über zehn Milliarden Euro als neue Trägersysteme gekauft hat. Die bislang genutzten Tornados wurden daher vorübergehend auf den Fliegerhorst Nörvenich verlegt.
Das Vorhalten von Atombomben in Deutschland und das Üben ihres Einsatzes widerspricht dem Geist des Nichtverbreitungsvertrages, der allen Nicht-Atomwaffenstaaten – somit auch Deutschland – die Verfügungsgewalt über Atomwaffen verbietet.
Wir setzen wir uns dafür ein, alle Atomwaffen aus Büchel bedingungslos abzuziehen, damit Deutschland atomwaffenfrei wird.
Europa ohne nukleare Teilhabe
Im Rahmen der nuklearen Teilhabe sind in fünf NATO-Staaten Europas (Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Türkei) jeweils 15–35 US-Atombomben stationiert. In Großbritannien laufen Vorbereitungen für eine Reaktivierung.
Im Ernstfall bringen Kriegsflugzeuge der Teilhabestaaten die Atombomben in ihre Ziele. Dies wird jährlich im Oktober mit dem Atomkriegsmanöver „Steadfast Noon“ geübt. So sind die europäischen NATO-Staaten eng in das nukleare Abschreckungs- und Kriegssystem der USA eingebunden. Russland hat 2023 eine spiegelbildliche nukleare Teilhabe mit Belarus in Gang gesetzt und dort Atomwaffen stationiert. Auch in Polen werden Stimmen laut, die eine nukleare Teilhabe fordern. Zudem wurde eine nukleare Kooperation zwischen Deutschland und Frankreich vorgeschlagen. All dies erhöht die Eskalationsgefahr in Europa.
Wir fordern das Ende der nuklearen Teilhabe in Europa und damit den Abzug aller Atomwaffen aus Teilhabestaaten!
Beitritt Deutschlands zum Atomwaffenverbotsvertrag
Die humanitären Folgen eines Atomwaffeneinsatzes sind verheerend und treffen vor allem die Zivilbevölkerung. 1996 stellte der Internationale Gerichtshof in einem Rechtsgutachten fest, dass nicht nur der Einsatz von Atomwaffen, sondern bereits die Drohung mit dem Einsatz (und somit der Kernpunkt der nuklearen Abschreckungsdoktrin) generell gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen. Das Fazit des IGH: Alle Länder sind zu Verhandlungen über eine vollständige nukleare Abrüstung verpflichtet.
Aus diesem Grund wurde bei den Vereinten Nationen der Atomwaffenverbotsvertrag verhandelt, der 2021 in Kraft trat. Bislang haben ihn 94 Staaten unterzeichnet, davon 73 auch ratifiziert (Stand Mai 2025). Das völkerrechtlich verbindliche Abkommen verbietet allen Vertragspartnern Herstellung, Besitz und Einsatz von Atomwaffen.
Wir setzen uns für einen Politikwechsel ein: Deutschland muss dem Atomwaffenverbotsvertrag beitreten!