Atomwaffengegner wird ins Gefängnis gesperrt

...und 259 Menschen kaufen ihn nach 7 Tagen frei

Nur für kurze Zeit: Friedensaktivist hinter Gittern
Nur für kurze Zeit: Friedensaktivist hinter Gittern

Martin Otto (Wetzlar)
im Gefängnis
vom 19.9. bis 25.9.2018

wegen einer Aktion des Gewaltfreien Widerstands am Atomwaffen-Stützpunkt bei Büchel in der Südeifel

Am 9. August 2016, dem 71. Jahrestag des Atombombenabwurfs auf Nagasaki, habe ich mit einem Bolzenschneider ein Loch in den Militärzaun des Bücheler Fliegerhorsts geschnitten. Es war eine Aktion des Zivilen Ungehorsams aus Protest gegen die Lagerung von US-Atombomben und gegen die Tatsache, dass dort im Rahmen der "nuklearen Teilhabe" Bundeswehrpiloten mit deutschen Tornado-Kampfbombern üben, wie sie im Ernstfall die amerikanischen Atombomben zu ihren Zielen zu fliegen haben. Meine Aktion war ein kleiner bescheidener Beitrag zur "Abrüstung von unten" am Abschlusstag der 20-Wochen-Aktionspräsenz von Atomwaffen-Gegner*Innen (Büchel, 26.3.–9.8.2016).

Die Aktion stellte zweifellos eine Sachbeschädigung dar. Aber sie war gewaltfrei, weil dabei niemandes körperliche Unversehrtheit gefährdet war. Ich habe mich wie geplant bereitwillig festnehmen lassen, um im Falle einer Anklage vor Gerichten erklären zu können, warum solche Aktionen – wie sie in Büchel schon häufiger stattgefunden haben – gerechtfertigt sind. Die nukleare Bedrohung ist in den Augen von Atomwaffen-Gegner*Innen ein Verbrechen gegen die Menschheit – und der gewaltfreie Widerstand dagegen sollte nicht bestraft werden, denn es gibt im Strafgesetzbuch den Paragraphen 34 (Rechtfertigender Notstand).

Tatsächlich bin ich angeklagt worden. Die Gerichtsinstanzen, die ich anschließend durchlaufen habe (Amtsgericht Cochem, Landgericht und Oberlandesgericht Koblenz) sind meinen Argumenten nicht gefolgt. (Meine Erklärung kann auf der Internetseite "gaaa.org" im Menüpunkt "Rede vor Gericht" nachgelesen werden.) Ich wurde zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen, ersatzweise 25 Tage Haft, verurteilt. Schon in den Gerichten habe ich erklärt, dass ich im Falle meiner Verurteilung zu einer Geldstrafe einen Teil der Strafe demonstrativ als "Mahnwache im Gefängnis" tilgen will. Das ist eine Fortsetzung des Zivilen Ungehorsams. Ich will die Geldstrafe (375 €) nicht in die Kasse des deutschen Staates zahlen, der die Lagerung von Atomwaffen auf seinem Gebiet und das Üben ihres Einsatzes gutheißt.

Von einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die rechtskräftige Verurteilung habe ich abgesehen, weil die deutsche Sektion der IALANA (International Association of Lawyers Against Nuclear Arms) eine Verfassungsbeschwerde als nicht aussichtsreich angesehen hat. In der Vergangenheit hat es bereits drei Mal solche Verfassungsbeschwerden gegeben, eingelegt von vieren meiner MitstreiterInnen, die Ende der 1990er Jahre ähnliche Sachbeschädigungen am Zaun des Bücheler Atomwaffenstützpunkts unternommen hatten, deswegen rechtskräftig verurteilt worden waren und ihre Strafen zum Teil in Gefängnissen verbüßt hatten. Die "nukleare Teilhabe" Deutschlands ist ein Verstoß gegen das Völkerrecht, denn die Bundesrepublik hat sich im Atomwaffensperrvertrag dazu verpflichtet, auf jede unmittelbare und mittelbare Verfügungsgewalt über Atomwaffen zu verzichten. Das Bundesverfassungsgericht aber hat sich bei den Verfassungsbeschwerden Ende der 1990er Jahre jedes Mal um eine Auseinandersetzung mit der juristischen Argumentation herumgedrückt und die Sachen am Ende mit unbegründeten Nichtannahmeentscheidungen abgeschlossen. Die völkerrechtlichen, verfassungsrechtlichen und strafrechtlichen Argumente der Beschwerden sind vom Bundesverfassungsgericht nicht entkräftet worden. Inzwischen hat das BVerfG im Frühjahr 2018 außerdem erklärt, es werde die Beschwerde einer Frau, die 3,5 km vom Bücheler Atomwaffenstandort entfernt wohnt, nicht zur Entscheidung annehmen, weil ihre Verfassungsbeschwerde unzulässig sei.

Den ersten Teil meiner Strafe (13 Tagessätze) habe ich durch gemeinnützige unentgeltliche Arbeit getilgt. Den zweiten Teil will ich durch eine Ersatzfreiheitsstrafe tilgen, nämlich eine siebentägige Mahnwache im Gefängnis für eine atomwaffenfreie Welt.

Um die gesamte Reststrafe zu tilgen, müsste ich zwölf Tage im Knast bleiben. Aber die letzten fünf Tage werden mir durch eine demonstrative Freikaufaktion erspart bleiben. Durch Zahlung von 75 € werde ich nach sieben Tagen entlassen. Zwar werden dann doch 75 € in die Staatskasse gehen, aber vorher wird der Staat ein Vielfaches davon für meine Unterbringung im Gefängnis ausgegeben haben. Die 75 € stammen aus einem Fonds, in den 259 Menschen insgesamt 2.377,92 € eingezahlt haben. Diese Menschen haben das Geld gespendet, um die Freikaufaktion zu ermöglichen, und sie haben sich damit einverstanden erklärt, dass der "Überschuss" der Gruppe „Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen“ zugute kommt.

235 der 259 Spender*Innen stehen namentlich unter einem Offenen Brief, der kurz vor meinem Haftantritt an die Bundesregierung, an die US-Botschaft in Berlin und an Justizbehörden geschickt wird. In dem Brief wird appelliert, die Nuklearwaffen abzuschaffen („Atomwaffen abschaffen – bei uns anfangen!“) und die Strafverfolgung von Menschen zu beenden, die sich mit gewaltfreien Aktionen dafür einsetzen. Der Text des Offenen Briefs mit den 235 Namen von Unterzeichnenden wird auf der Internetseite "gaaa.org" im Menüpunkt "Knast und Freikauf" zu finden sein, nachdem der Offene Brief an seine AdressatInnen abgeschickt worden sein wird. Wer ihn nicht im Internet lesen kann, kann ihn sich bei mir (Martin Otto, Frankenstr. 77, 35578 Wetzlar) bestellen; ich schicke ihn dann mit "normaler" Post zu.

Es ist das 24. Mal seit 1994, dass jemand in ein deutsches Gefängnis gesperrt wird, weil sie/er sich an Aktionen der Initiativen „EUCOMmunity“ und „Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen“ beteiligt hat

Vorher waren in den 1980er Jahren und zu Beginn der 1990er rund 200 Menschen in bundesdeutschen Gefängnissen, nachdem sie an Sitzblockaden aus Protest gegen die Aufrüstung mit Cruise Missiles und Pershing II-Atomraketen teilgenommen hatten.

Für mich ist es der achte Aufenthalt in einem Gefängnis. Vorher bin ich im Knast gewesen wegen mehrerer Blockaden von Atomwaffenlagern (1989), wegen Boykotts der Volkszählung (1990), wegen Aufrufs zu einer – nicht Menschen gefährdenden – Schienendemontage vor dem Atomkraftwerk Gundremmingen (1997) sowie wegen Go-In-Aktionen in die US-Atomwaffen-Einsatzzentrale EUCOM in Stuttgart (1999 und 2007) und in den Fliegerhorst Büchel (2001 und 2004).

Ins Gefängnis gehen als politische Aktion

Neben dem massenhaften Streik und dem massenhaften Boykott ist das Füllen und Überfüllen der Gefängnisse das wirksamste gewaltfreie Kampfmittel. Hier und heute erscheint der erfolgreiche Einsatz aller drei Kampfmittel utopisch. Die gesellschaftlichen Bedingungen sind offenbar nicht gegeben. Zu viele Bürger*Innen – auch aus den linken Protestbewegungen – haben es sich in unserer reichen Konsumgesellschaft allzu bequem gemacht. Der Vorteil des Kampfmittels „Überfüllen der Gefängnisse" ist jedoch, dass für einen politischen Erfolg wesentlich weniger Menschen benötigt würden als bei Streik oder Boykott.

Hundertausende sagen: „Was kann man denn als Einzelner schon tun?“ Es mag sein, dass eine Protestdemonstration von Hunderttausenden nicht viel bewirkt. Es mag auch sein, dass eine Reihe von Aktionen des Gewaltfreien Widerstands, an denen Zehntausende teilnehmen, nicht viel bewirkt. Aber wenn in unserem Staat mehrere tausend Leute bereit wären, durch Zivilen Ungehorsam die Gefängnisse zu überfüllen, dann würde das einen politischen Erfolg herbeiführen.

Ein Beispiel für einen solchen politischen Erfolg ist die Sit-In-Bewegung in den USA 1960/61. Mit Martin Luther King als Leitfigur erlebte diese US-Bürgerrechtsbewegung gegen die Rassentrennung ihre Höhepunkte.

An den gewaltlosen Besetzungen von „weißen“ Restaurants, „weißen“ Kinos, „weißen“ Supermärkten usw. nahmen 70.000 Menschen teil. 3600 ließen sich ins Gefängnis bringen und verbüßten ungerechte Bestrafungen. Sie folgten der Devise „Jail – no bail“ (Gefängnis ja – Kaution nein), d.h. sie verzichteten absichtlich darauf, aus den Knästen freigekauft zu werden. 191 Studenten und 58 Professoren verloren ihre Studien- bzw. Arbeitsplätze, weil sie sich an den Sit-Ins beteiligt hatten. Aber dieser Widerstand – vor allem die Bereitschaft der Schwarzen, die Gefängnisse zu füllen – führte bis Ende 1961 in mehreren hundert Städten und Kreisen zur Aufhebung von Rassenblockaden in Restaurants, Kinos usw.

Martin Luther King selbst ist rund 120 Mal verhaftet worden. Gandhi war in Indien etwa sechs Jahre in Haft, bis die Unabhängigkeit erkämpft war. Er pflegte seinen MitstreiterInnen, die wegen Zivilen Ungehorsams im Gefängnis waren, zu gratulieren. Damit wollte er sagen: Du bist auf dem richtigen Weg. Nur weiter so, denn der Weg zu Indiens Freiheit führt durch die Gefängnisse.

Heute haben wir das große Unrecht der nuklearen Abschreckungspolitik. Nach einer gewaltfreien Aktion gegen dieses Unrecht einen Gefängnisaufenthalt auf sich zu nehmen, hat nichts mit stiller Duldung oder gar „Märtyrertum“ zu tun, sondern eher mit zielstrebigem Erfolgsdenken auf einem Politikfeld, auf dem wir uns Spielereien nicht erlauben sollten. Es geht um Menschenmassen-Vernichtungswaffen.

Die Ladung ins Gefängnis bietet mir die günstige Gelegenheit, den folgenden Aufruf zu verbreiten:

Aufruf zur Beteiligung am Gewaltfreien Widerstand gegen die Atomwaffenpolitik

Liebe Leserin und lieber Leser dieses Knastinfos; beteilige dich an weiteren Aktionen für die Abschaffung aller Atomwaffen! Informationen dazu findest du zum Beispiel auf den Internetseiten "buechel-atombombenfrei.de" und "atomwaffenfrei.de". Es muss ja nicht gleich eine Aktion sein, die dich ins Gefängnis bringt. Aber natürlich dürfen es gerne Aktionen des Gewaltfreien Widerstands sein.

Gewaltfreien Widerstand zu leisten bedeutet, sich nicht auf das Demonstrieren und Appellieren und auf andere staatlich erlaubte Protesthandlungen zu beschränken, sondern in besonnener Art und Weise Verbote zu übertreten. Damit soll ein stärkerer politischer Druck auf die Verantwortlichen erzeugt werden, die sich in der Regel von Demonstrationen wenig beeindrucken lassen, auch nicht von solchen mit einer großen Zahl von Teilnehmer*Innen („Ihr demonstriert – wir regieren“). Bei unseren Aktionen soll keine körperliche Gewalt gegen Personen angewendet oder angedroht werden, auch und gerade dann nicht, wenn gegenüber den gewaltfreien Aktiven Gewalt angewendet wird.

Briefe in den Knast

Wer mir ins Gefängnis schreiben möchte, was sie/er von diesem Knastinfo hält, lege bitte eine Briefmarke zu 70 Cent für Rückporto bei. Aber bitte kein Geld beilegen und keine Pakete oder Päckchen schicken. Übrigens: Briefe, die nach Freitag, dem 21.9.2018 aufgegeben werden, werden mich wohl nicht mehr erreichen. Und Briefe, die vor Mittwoch, dem 19.9. aufgegeben werden, werden mich möglicherweise auch nicht erreichen.

Meine Anschrift im Gefängnis:
Martin Otto
JVA Gießen – Offener Vollzug –
Wolfgang-Mittermaier-Haus
Gutfleischstr. 2A
35390 Gießen

Schon gewusst? / Noch gewusst?

Mich kostet es in jeder Hinsicht weniger, die Strafe für Ungehorsam gegen den Staat anzunehmen, als wenn ich gehorchen würde. Im zweiten Fall käme ich mir ärmer vor. Unter einer Regierung, die irgend jemanden unrechtmäßig einsperrt, ist das Gefängnis der angemessene Platz für einen gerechten Menschen.
(Henry David Thoreau, 1817-1862, US-amerikanischer Steuerverweigerer, in seinem Essay von 1849 „Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat“)

Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat.
(Mahatma Gandhi, 1869-1948, indischer gewaltfreier Revolutionär)

Wenn Ihr für Wahrheit und Gerechtigkeit Eure Stimme erhebt, werdet Ihr Spott und Hohn erfahren. Man wird Euch weltfremde Idealisten oder gefährliche Radikale schimpfen. Vielleicht werdet Ihr ins Gefängnis geworfen. Dann müsst Ihr Euren dortigen Aufenthalt als eine ehrenvolle Gunst betrachten.
(Martin Luther King, 1929-1968, US-amerikanischer Pfarrer und Bürgerrechtler, in einer Predigt 1956)

Der Weg zu einer Welt ohne Waffen geht durch die Gefängnisse, das ist ähnlich wie bei Gandhi. Je mehr Menschen in den Gefängnissen sind, desto mehr wird die Aktion zum Politikum.
(Wolfgang Sternstein, Friedensforscher und Pflugscharaktivist, 1983)

Für uns heißt “zivilen Ungehorsam leisten” genau dies: der Trägheit, Passivität, Verdrängung, Resignation der Bevölkerung einschließlich ihrer Friedensbewegung direkte gewaltfreie Aktionen entgegenzusetzen (...) Irgendwie scheint uns auch der Entschluß, zivilen Ungehorsam leisten zu wollen, fragwürdig, wenn er zu eng von vornherein mit der Bedingung verknüpft ist, daß millionen Gleichdenkender schon auf der Straße stehen. Wie wollen wir denn andere Menschen von der Notwendigkeit und vom Sinn des zivilen Ungehorsams überzeugen, wenn wir selbst nicht dazu bereit sind, ihn schon jetzt zu leisten? Wie wollen wir an der Perspektive arbeiten, eines Tages “die Gefängnisse zu überfüllen” (und das muß doch unsere Perspektive bleiben, welche anderen Perspektiven haben wir denn? Podiumsdiskussionen? Leserbriefe? ...), wenn wir selber nicht bereit sind, den ersten und zweiten Schritt in dieser Richtung zu gehen? Radikalisierung ohne Isolierung. Glaubwürdigkeit ohne Märtyrertum. Perspektive ohne Illusion.
(Volker Nick und Christoph Then von der Kampagne “Ziviler Ungehorsam bis zur Abrüstung”, 1985)

 

Hier finden Sie einen Offener Brief zur bevorstehenden neuerlichen Inhaftierung wegen einer gewaltfreien Aktion des Zivilen Ungehorsams am Atomwaffenstandort bei Büchel in der Südeife, der von 235 Unterzeichner*innen mitgetragen wird.

zurück

NEWSLETTER: ich möchte weiter informiert werden
Jetzt spenden

Spenden

Sie können hier für die Kampagne online spenden oder über diese Bankverbindung überweisen an: Förderverein Frieden e.V.
IBAN:  DE78 4306 0967 4041 8604 04
Stichwort: „atomwaffenfrei“
.

Datenschutz