2. Jahrestag des UN-Atomwaffenverbotsvertrages

Friedensbewegung fordert Beitritt Deutschlands

Pressemitteilung vom 19. Januar 2023
Pressemitteilung vom 19. Januar 2023

Am 22. Januar jährt sich das Inkrafttreten des UN-Atomwaffenverbotsvertrags zum zweiten Mal. Aus diesem Anlass finden bundesweit in verschiedenen Städten Protestaktionen statt. Die „Atomwaffenfrei-Kampagne“ fordert von der Bundesregierung den Abzug der Atombomben aus Büchel/Eifel, die Beendigung der nuklearen Teilhabe in der NATO sowie den Beitritt zum Atomwaffenverbotsvertrag.

Etliche der an Aktionen beteiligten Städte sind Mitglied der von Hiroshima ausgehenden Mayor-for-Peace-Bewegung und haben den Städteappell von ICAN (Int. Koalition zur Abschaffung aller Atombomben) unterzeichnet und stehen damit hinter der Forderung, alle Atomwaffen vertraglich zu verbieten.

Der UN-Atomwaffenverbotsvertrag ist notwendig geworden, weil sich die Atomwaffenstaaten seit über 50 Jahren weigern, der Verpflichtung aus dem Nichtverbreitungsvertrag in Artikel VI. zu vollständiger nuklearer Abrüstung nachzukommen. Hartnäckig hält auch die Bundesregierung an der nuklearen Teilhabe in der NATO fest. In Büchel in der Eifel lagern etwa 20 Atombomben mit einer Sprengkraft von jeweils bis zu 13 Hiroshima-Bomben. Dazu stehen Tornado-Jagdflugzeuge als Trägersysteme bereit. Im Kriegsfall sollen Bundeswehrsoldaten die atomar-tödliche Last in die Ziele fliegen.

Statt abzurüsten, rüstet die Bundesregierung - auch atomar - auf: Büchel wird für 260 Mio. Euro umgebaut. 35 neue US-Tarnkappenbomber wurden bestellt, um die Tornados zu ersetzen. Neue zielgenauere B61-12-Atombomben sollen in Kürze in Büchel stationiert werden. Sie senken die Hemmschwelle zu einem Einsatz und sind zugleich erste Ziele in einem Atomkrieg.

Die Debatten um einen Atomwaffeneinsatz im Kontext des Ukraine-Krieges zeigen, wie fragil die atomare Abschreckung ist. Der Atomkrieg ist jederzeit möglich. Statt aufzurüsten und immer mehr Waffen und Panzer in die Ukraine zu liefern, muss die Bundesregierung auf einen Waffenstillstand und Friedensverhandlungen drängen, um weitere Kriegseskalationen zu vermeiden.

Das Konzept der „nuklearen Teilhabe“ widerspricht dem Völkerrecht. Atomwaffen dürfen gemäß dem Nichtverbreitungsvertrag von Atommächten nicht an Nicht-Atomwaffenstaaten weitergegeben werden. Im Ernstfall werden aber Piloten der Bundeswehr die in Büchel lagernden US-Atombomben an ihre Ziele bringen. Jeder Einsatz von Atomwaffen wäre völkerrechtlich ein Verbrechen. Denn der Internationale Gerichtshof hat schon 1996 in einem von der UNO angeforderten Gutachten erklärt, dass der Einsatz dieser Waffen „generell“ völkerrechtswidrig sei. Atomwaffen können nicht zwischen Kriegsbeteiligten und Zivilist*innen unterscheiden, sie verursachen extreme Qualen, wirken durch die Strahlung unbegrenzt, zerstören die Umwelt, ziehen unbeteiligte Staaten in Mitleidenschaft und bedrohen den gesamten Planeten.

Daher fordert die Kampagne „Büchel ist überall – atomwaffenfrei jetzt!“ erneut den Abzug der Atombomben aus Büchel, den Ausstieg aus der nuklearen Teilhabe in der NATO und den Widerruf des Kaufvertrags der neuen Atombomber F-35!


Eine Übersicht zu den Aktionen rund um den Jahrestag ist hier zu finden.

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Stichwort: „atomwaffenfrei“
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