Rede von Peter Becker
Juristen freuen sich immer, wenn sie klagen können – und den angezettelten Prozess sogar gewinnen. Ich rede heute von einem Prozess, den die Friedensbewegung eigentlich gewonnen hat, der jetzt aber neu aufgegriffen wird, mit großer Aussicht auf Erfolg. Und ich rede von einem Prozess, den wir gemeinsam vorbereiten sollten, der zum Abzug der US-amerikanischen Atomwaffen aus Büchel führen kann.
Den ersten Prozess kennen Sie alle: Er endete mit der advisory opinion des Internationalen Gerichtshof vom 08. Juli 1996. Hier hat der Internationale Gerichtshof festgestellt, dass Atomwaffen „generally illegal“ seien. Denn ihr Einsatz verstoße gegen das humanitäre Völkerrecht. Atomwaffen könnten nicht zwischen Kombattanten und Zivilpersonen unterscheiden. Aber: Die Mehrheit des IGH konnte sich nicht zu der Aussage durchringen, dass der Einsatz von Atomwaffen auch in Notwehrsituationen illegal sei. Dabei war zu diesem Zeitpunkt schon klar, dass der Kalte Krieg beendet was und die vom IGH vorgestellte Notwehrsituation hypothetisch.
Der IGH machte aber einstimmig darauf aufmerksam, dass sich aus Art. 6 des Nichtverbreitungsvertrages die Verpflichtung für die Atomwaffenstaaten ergebe, in redlicher Absicht Verhandlungen mit dem Ziel der endgültigen Abschaffung der Atomwaffen zu führen. Warum es diese Regelung gibt – und warum sie nicht funktioniert -, hat die Ehefrau des pakistanischen Dr. Seltsam, Khan, des „Vaters der pakistanischen Atombombe“, jüngst im Spiegel erklärt:
„Solange die ‚Habenden’ immer noch größere Waffenarsenale aufbauen und weiterentwickeln, werden sich die ‚Nicht-Habenden’ nie sicher fühlen, wissend, dass sie immer abhängig bleiben, egal wie viele Abkommen sie mit anderen Ländern unterzeichnen.“
Und sie hat sehr eindrucksvoll auf den Irrsinn der Atomwaffen aufmerksam gemacht:
„Warum fürchtet die Welt so sehr die pakistanische Bombe? Warum heißt sie überhaupt ‚islamische Bombe’? War die amerikanische Bombe denn eine ‚christliche Bombe’? Die israelische eine ‚jüdische Bombe’? Die chinesische eine ‚buddhistische’ oder ‚atheistische Bombe’? Natürlich nicht. Alle anderen waren einfach nur ‚Bomben’.“
Deshalb arbeitet die Friedensbewegung unter der Federführung der IALANA daran, dass eine Mehrheit der UN-Generalversammlung den Antraf für die Erstattung eines weiteren Gutachtens durch den IGH stellt, mit dem festgestellt werden soll, dass die Atomwaffenstaaten nicht nur ihre Verpflichtung zur vollständigen Abrüstung nicht erfüllen, sondern – allen voran die USA – sogar an neuen Generationen von Atombomben arbeiten. Abgerüstet wird nur der Atomschrott.
Dazu hat der ehemalige Präsident des IGH Bedjaoui in einer Rede in Genf am 01. mai 2008 folgendes gesagt: Art. 6 des Atomwaffensperrvertrages verpflichtet die Atomwaffenstaaten nicht nur zu Verhandlungen in redlicher Absicht, sondern zur endgültigen Abschaffung von Atomwaffen. Redliche Absicht heißt, dass sich die Staaten über alle maßgeblichen Schritte informieren müssen. Sie dürfen die Verhandlungen aber nicht nur nicht unterlaufen, indem sie heimlich nachrüsten, sondern sie dürfen auch nicht nachrüsten. Für die Verhandlungen gibt es mehrere Prüfsteine, über deren Einhaltung sich die Staaten verständigen müssen. Wir erwarten, dass der IGH dieses Verfahren in seiner Entscheidung festlegen wird. Auch die Erklärung der amerikanischen Politiker Shultz, Perry, Kissinger und Nunn vom 15.01.2008 enthält auch differenzierte Kriterien.
Auch die deutsche Rechtslage ist keineswegs aussichtslos- Vielmehr gibt sie klar her, dass die amerikanischen Atomwaffen in Büchel illegal gelagert werden.
Ausgangspunkt ist die amerikanische Präventivkriegsstrategie, wie sie in der nationalen Sicherheitsstrategie vom September 2002, novelliert im März 2006, niedergelegt ist. Danach fühlen sich die USA ermächtigt im „Krieg gegen den Terror“ auch offensive Kriege zu führen. Verwendet werden dürfen auch Atomwaffen. Das ist in der Nuclear Posture Review von 1994 festgelegt, die unter Clinton 2001 novelliert wurde. Zu erinnern ist an dieser Stelle an die Vorstellungen von fünf der einflussreichsten westlichen Militärbefehlshaber und Strategen, darunter der Deutsche Klaus Naumann, vom Januar 2008, nach denen für die NATO der präventive atomare Erstschlag eine entscheidende Option ist.
Diese Strategie verstößt aber gegen das Gewaltverbot des Art. 2 der UN-Charta, das nach art. 25 GG auch für Deutschland gilt, weil „die allgemeinen Regeln des Völkerrechts ... Bestandteil des Bundesrechts“ sind; zum zweiten auch aus der unmittelbaren Verbindlichkeit der Charta kraft der Zustimmung des Deutschen Bundestages nach Art. 59 Abs. 2 GG. Außerdem ist Deutschland durch art 26 Abs. 1 GG die Führung eines Angriffskrieges – und dazu zählt auch die logistische Hilfestellung durch das Zulassen der Lagerung von Atomwaffen auf deutschem Boden – verboten.
Diese beiden Rechtspositionen, und das ist die neue Basis der Argumentation, kann jeder Bundesbürger selbst geltend machen und vor Gericht vertreten. Erst recht kann das ein Anrainer der US-Airbase Büchel, weil er argumentieren kann, dass er in erster Linie einem terroristischen Angriff auf die US-Airbase Büchel ausgesetzt ist. Die deutsche Rechtssprechung hält die Gefahr terroristischer Anschläge übrigens für so wahrscheinlich, dass gegen sie Vorkehrungen getroffen werden müssen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht zuletzt in seinem Urteil vom 10.04.2008 entschieden.
Deswegen rufen wir auf:
Unterzeichnet alle einen Antrag an die deutschen Behörden, gegenüber der US-Armee dafür zu sorgen, dass die Atomwaffen verschwinden.Und wir rufen die US-Armee auf, ihre Atomwaffen aus Deutschland abzuziehen und zu verschrotten. Sie haben in Deutschland nichts zu suchen. Sie verstoßen vielmehr gegen das Völkerrecht und gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes!
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