Rede von Jürgen Rose
Sehr geehrte Versammelte, liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreunde!
Fast auf den Tag genau vor sechs Jahren, als die Kampagne „Posaunen gegen Nuklearwaf-fen“ mit der ersten Umrundung des Atomwaffenstandorts im idyllischen Eifeldorf Büchel begann, habe ich schon einmal hier gestanden, um laut und deutlich auszusprechen: Auch Soldaten finden es unerträglich, daß derart barbarische Waffen existieren, daß sie an solchen Waffen ausgebildet werden und daß sie solche Waffen auf Befehl einsetzen sollen. Waffen, über die der Internationa-le Gerichtshof in seinem epochalen Gutachten vom 8. Juli 1996 geurteilt hat: „Die Vernichtungs-kraft von Nuklearwaffen kann weder in Raum noch Zeit eingedämmt werden. Sie können die ge-samte Zivilisation und das gesamte Ökosystem des Planeten zerstören.“
Solch kritische Rede als demokratischer Staatsbürger in Uniform war damals und ist heutzu-tage nicht ohne Risiko und Folgen. Denn jeder Bürger, der es wagt, sich seines Verstandes ohne Leitung anderer – gemeint sind hierbei die Herrschenden und Mächtigen – zu bedienen, sieht sich in zunehmendem Maße der Repression staatlicher Sicherheitsapparate ausgesetzt. Deshalb muß ich vorweg zu Protokoll geben, daß ich selbst hier und heute lediglich meine ganz persönliche Sicht der Dinge darlege und nicht in offiziellem Auftrag als Vertreter des Bundesministers der Ver-teidigung spreche.
Denn was die politische Klasse unseres Landes von fundamentalen Bürgerrechten wie der Meinungsfreiheit hält, hat ein führender Repräsentant der sogenannten „Strategic Community“ in einem unbedachten Moment zum Besten gegeben, als er die Maske des Biedermannes fallen und seine totalitäre Gesinnung ungeschminkt zum Vorschein treten ließ. „Es ist die Tragik der Demo-kratie, daß bei uns jeder seine Meinung öffentlich vertreten darf und daß man politisch Verantwort-liche in einer Demokratie schützen muß. In Diktaturen würde so etwas nicht passieren“, so sprach dieser Musterdemokrat.
In Anbetracht dessen kann es nicht verwundern, daß meine damalige Rede die umgehende Vernehmung durch den Wehrdisziplinaranwalt sowie meine anschließende Strafversetzung zur Folge hatte. Die Vorwürfe lauteten, ich hätte den Eindruck erweckt, für die Bundeswehr zu spre-chen, weil ich in der Presse mit meinem Dienstgrad zitiert worden war. Zudem hätte ich gegen die soldatengesetzliche Zurückhaltungspflicht verstoßen. Und schließlich hätte ich – hört, hört – ein Geheimnis verraten, als ich davon sprach, daß hier in Büchel Atomwaffen stationiert wären. Die Sache ging damals aus wie das sprichwörtliche „Hornberger Schießen“.
Der Vorwurf des Verstoßes gegen die Zurückhaltungspflicht hatte sich erledigt, als ich den ehemaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann zitierte. Der hatte vor dem Deutschen Bun-destag nämlich erklärt: „Ich nenne die Atomwaffen Ungeziefervertilgungsmittel, bei denen der Mensch das Ungeziefer sein soll“, und die rhetorische Frage angefügt: „Ist die Anwendung solcher Mittel christlich verantwortbar?“ Jedenfalls, so entgegnete ich dem Herrn Wehrdisziplinaranwalt, hätte ich selbst mich mit meiner Kritik an den nuklearen Massenvernichtungswaffen demzufolge ja wohl eindeutig innerhalb der Spannbreite regierungsamtlicher Argumentation bewegt.
Und was den angeblichen Geheimnisverrat betraf, so brauchte ich lediglich anzumerken, daß es sich bei einem Geheimnis ja nun per definitionem um einen Sachverhalt handele, den nicht ohnehin schon jeder kennt und man etwas, was jeder bereits weiß, schlechterdings nicht mehr „verraten“ könne.
So skurril dieser Vorgang rückblickend erscheinen mag, so deutlich illustriert er die Empfind-lichkeit der staatlichen Exekutive gegenüber Kritik an „Heiligen Kühen“ der Sicherheitspolitik, wie in diesem Fall der prestigeträchtigen „nuklearen Teilhabe“ – zumal dann, wenn sie aus den eige-nen Reihen heraus öffentlichkeitswirksam vorgetragen wird. Aber von solchen machtpolitischen Attitüden dürfen wir uns als Staatsbürger – gleich ob mit oder ohne Uniform – nicht abschrecken lassen.
Und deshalb wiederhole ich hier an dieser Stelle, daß es sich bei den in Büchel und an allen anderen Orten auf dieser Welt gelagerten Atomwaffen um Waffen zum Massen- und Völkermord handelt. Die tapfere US-amerikanische Friedensaktivistin Cindy Sheehan, deren Sohn dem Ag-gressionskrieg gegen den Irak und seine Menschen zum Opfer fiel und die seit Jahr und Tag vor der Ranch des Völkerrechts- und Kriegsverbrechers George W. Bush unbeirrt ihren Protest kund-tut, hat neulich geschrieben: „Auf den Tag genau vor 60 Jahren haben die Monster der US-Kriegsmaschinerie eine Atombombe auf Hunderttausende unschuldiger Frauen und Kinder abge-worfen, und seit diesem Tag wurde unsere Nation in eine Spirale immer neuer Kriege hineingezo-gen, weil in Kriegen Profite zu machen sind, und für höhere Profite immer neue Kriege angezettelt werden müssen.“ In der Tat sind in Hiroshima und Nagasaki Hunderttausende Zivilisten im atoma-ren Höllenfeuer zu Asche verbrannt worden, die unter gar keinen Umständen ein legitimes Ziel im Sinne des auch damals schon geltenden Kriegsvölkerrechts waren. Haben wir jemals davon ge-hört, daß irgendeiner der für diese Menschheitsverbrechen verantwortlichen Politiker und Militärs zur Rechenschaft gezogen wurde? Nein, ganz im Gegenteil: In den USA, die sich weltweit als Lordsiegelbewahrer für Demokratie, Freiheit und Menschenrechte gerieren, werden die Atombom-benabwürfe auf Japan bis heute als großartige Heldentaten gefeiert.
Wenn aber das Töten unschuldiger Zivilisten zu politischen Zwecken nach landläufiger Defi-nition als Terrorismus gilt, so ist auch das hunderttausendfache Töten von Zivilisten mittels jener „atomaren Ungeziefervertilgungsmittel“, als die Gustav Heinemann die Nuklearwaffen charakteri-sierte, ein Akt des Terrorismus‘, genauer gesagt: des Staatsterrorismus‘. Atomwaffen sind nichts anderes als Waffen des Staatsterrorismus‘. Wer sie anwendet, ist ein Terrorist, ein Staatsterrorist nämlich. Und daran ändert sich auch nichts, wenn er bei der Durchführung einer solchen Tat eine Uniform trägt – egal welcher Armee. Für all jene Soldaten, die sich an der nuklearen Massenver-nichtung beteiligen, gilt das bekannte Verdikt des scharfzüngigen Publizisten und leidenschaftli-chen Pazifisten Kurt Tucholskys: Diese Soldaten sind Mörder. Hoffentlich nicht nur meinem Ver-ständnis zufolge muß daher für jeden Soldaten, der auch nur einen Funken Moral, Humanität oder auch soldatisches Ehrgefühl im Leibe besitzt, der Gedanke, Atomwaffen insbesondere gegen Städte und schutzlose Menschen einzusetzen, unvorstellbar sein und Ungehorsam gegenüber derartigen, jegliche Rechts- und Moralvorstellung pervertierenden Befehlen zur höchsten Pflicht werden.
Immerhin sind selbst im Bundesministerium der Verteidigung mittlerweile offenkundig Be-denken laut geworden, was den Einsatz von Atomwaffen betrifft. Dort gab die Rechtsabteilung II 3 nämlich bereits 1996 eine sogenannte „Taschenkarte Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten – Grundsätze –“ heraus, die gemäß ministerieller Weisung „in die Hand aller Angehöri-gen der Bundeswehr gehört“ und „soweit nicht anders befohlen, bei jedem Auslandseinsatz in der äußeren linken Brusttasche des Kampfanzuges mitzuführen ist“. In dieser Taschenkarte steht für jeden Soldaten zu lesen:
„Es ist verboten, Mittel oder Methoden anzuwenden, die dazu bestimmt oder geeignet sind,
– überflüssige Verletzungen oder unnötige Leiden zu verursachen (z. B. Dum-Dum-Geschosse),
– ausgedehnte, lang anhaltende und schwere Schäden der natürlichen Umwelt zu verursachen,
– militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte unterschiedslos zu schädi-gen.
Insbesondere der Einsatz folgender Kampfmittel ist deutschen Soldaten in be-waffneten Konflikten verboten:
– Antipersonenminen,
– bakteriologische Waffen
– chemische Waffen (z. B. Giftgas) und
– atomare Waffen.“
(Quelle: Bundesministerium der Verteidigung, Abteilung Recht II 3: Taschenkarte Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten – Grundsätze –, Juni 1996, Neudruck Mai 2004, DSK VV239320115, bearbeitet nach: ZDv 15/2 „Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten – Handbuch –“ sowie Bundesministerium der Verteidigung - R II 3: Druckschrift Einsatz Nr. 03, Hu-manitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten – Grundsätze –, August 2006, DSK SF009320187, erarbeitet nach ZDv 15/2 „Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten“)
Laut offiziell dokumentierter Rechtsauffassung des Verteidigungsministeriums dürfen deut-sche Soldaten also gar keine Atomwaffen einsetzen. Einschlägige Einsatzbefehle wären rechts-widrig; sie dürften nach dem geltenden Soldatengesetz weder von Vorgesetzten erteilt noch von Untergebenen befolgt werden.
Wenn dies aber die Rechtslage ist, so drängt sich die Frage auf, weshalb hier an diesem Ort immer noch diese völkerrechts- und zugleich verfassungswidrigen Waffen lagern? Und warum immer noch das hier stationierte Jagdbombergeschwader 33 seine nukleare Einsatzrolle erfüllt? Und warum immer noch Soldaten der Bundesluftwaffe für den Einsatz dieser atomaren Massen-vernichtungswaffen ausgebildet werden und solche Einsätze üben? Denn wenn den deutschen Soldaten der Einsatz von Atomwaffen verboten ist, dann ergibt das doch alles keinerlei Sinn, nicht wahr?
Doch ungeachtet dessen halten großmannsüchtige Politiker an den Schalthebeln der Macht in Berlin weiterhin nach der Devise: „Legal – Illegal – Scheißegal!“ stur an ihrer Politik der Atom-waffenstationierung und der nuklearen Teilhabe fest. Und das obwohl, wie das Beispiel Griechen-land zeigt, die US-Regierung selbst durchaus willig, ja sogar interessiert daran ist, ihre Atombom-ben zurück in heimische Depots zu schaffen.
Laßt uns deshalb zum einen an die Angehörigen des Jagdbombergeschwaders 33 appellie-ren: Soldaten und Soldatinnen, schaut ins Soldatengesetz und in die Dienstvorschriften zum Völ-kerrecht. Und dann prüft euer Gewissen und verweigert – ganz so wie es das Soldatengesetz vor-sieht – die Ausführung ungesetzlicher, gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts versto-ßender Befehle und die Beteiligung an Kriegsverbrechen wie dem nuklearen Massenmord.
Und zum anderen laßt von hier aus quer durchs Land mit aller Kraft bis an die Spree den Ruf ertönen: „Merkel, schaff‘ die Bomben weg!“
Der Autor, der in diesem Beitrag seine persönlichen Auffassungen vertritt, ist Oberstleutnant der Bundeswehr.
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