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Datum: Mittwoch, 8. Februar 2012
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Hintergründe

Der Atomwaffensperrvertrag

Der Vertrag hat viele Namen: Atomwaffensperrvertrag, Nichtverbreitungsvertrag (NVV) und Non-Proliferation-Treaty (NPT). Kein Abrüstungsvertrag hat jemals mehr Mitgliedstaaten vereinigen können - fast 190. Damit ist dieser Vertrag über die Rüstungskontrolle der Atomwaffen der wichtigste internationale Abrüstungsvertrag. Seit über 35 Jahren kommen alle fünf Jahre die Mitgliedsstaaten des Atomwaffensperrvertrages zusammen, um über die Fortschritte und den Zustand des Kontrollregimes gegen die Weitergabe von Atomwaffen sowie über die Abrüstung zu beraten.

Seit 1975 findet alle fünf Jahre eine Überprüfungskonferenz statt, um über Fortschritte bei der atomaren Abrüstung und Nichtverbreitung, die sich aus dem NVV ergeben, zu diskutieren. Die nächste Überprüfungskonferenz findet in 2010 in der UNO in New York statt. Die Verhandlungen dauern vier Wochen an. In der Zwischenzeit treffen sich DiplomatInnen jährlich zu kleineren Verhandlungstreffen. Begleitet werden diese Tagungen von Nichtregierungsorganisationen (engl. NGO) wie auch den Mitgliedern des Trägerkreises "Atomwaffen abschaffen". Seit einigen Jahren haben die NGOs sogar begrenztes Rederecht. Ein Teil der Verhandlungen ist öffentlich.

Der NVV war zunächst für 25 Jahre gültig. Er wurde auf der Überprüfungs- und Verlängerungskonferenz 1995 auf unbegrenzte Zeit verlängert. Die Debatte über diese Entscheidung hält aber bis heute an. 1995 wurden die Atomwaffenstaaten massiv kritisiert, weil sie auch 25 Jahren nach Abschluss des Vertrags weiter an ihren Atomwaffen festhielten. Damit sind sie ihren Abrüstungsverpflichtungen nicht gerecht gworden, obwohl fast alle Nichtatomwaffenstaaten ihren Verpflichtungen nachweislich nachgekommen sind, indem sie auf nukleare Sprengkörper verzichteten und die Kontrolle ihrer nuklearen Anlagen durch die IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation) zugelassen haben. Die meisten Staaten stimmten der unbefristeten Verlängerung des NVV nur deshalb zu, weil sie den Vertrag durch Befristung und zusätzliche Bedingungen nicht weiter schwächen wollten. Inzwischen sind einige der damaligen BefürworterInnen eher skeptisch und stellen ihre Entscheidung bezüglich der unbefristeten Verlängerung in Frage - vor allem deswegen, weil es keinen Druck mehr für die Abrüstung gäbe.

Die Verhandlungen über die Einhaltung der Verpflichtungen gerät immer stärker in eine Krise. Im Jahr 2000 wurde eine Verabredung über eine "Abrüstungsagenda" (die "13 praktischen Schritte") getroffen, laut der "systematische Bemühungen" zur Abrüstung unternommen werden sollten (diese wurden in dem Dokument "Principles and Objectives" im Anhang des Schlussberichts der NVV-Überprüfungskonferenz 1995 festgehalten). Fünf Jahre später, bei der Überprüfungskonferenz 2005, wurden diese Vereinbarungen allerdings von den USA wieder in Frage gestellt, da sich nach ihrer Aussage die Sicherheitslage nach dem 11. September 2001 vollkommen geändert habe. Als Folge wird von etlichen Staaten jetzt die unbefristete Verlängerung des Vertrags von 1995 wieder in Frage gestellt, mit der Begründung, die "systematischen Bemühungen" seien für sie eine Bedingung für die Verlängerung gewesen.

Zudem sind viele Staaten über die Nichteinhaltung der Verpflichtungen einiger Nichtatomwaffenstaaten besorgt. Die Entdeckungen der Atomwaffenprogramme im Irak und in Libyen sowie des Netzwerks des pakistanischen Atomwissenschaftlers A.Q. Khan zeigten, dass das bestehende Nichtverbreitungssystem sehr lückenhaft ist, und eine Nutzung von Atomwaffentechnologie durch terroristische Gruppen nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Verstärkung des Kontrollsystems durch die IAEO, die Vereinheitlichung der nationalen Exportregime und andere Maßnahmen werden gefordert.