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Datum: Samstag, 31. Juli 2010
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Hintergründe und Analyse

24.06.2008

Alternative Energien und Friedensschule statt Atomwaffen

Hintergrundpapier zu Arbeitsplätzen in Büchel

Schon vor einigen Jahren hat sich der Initiativkreis gegen Atomwaffen Gedanken zur Frage der Arbeitsplätze in Büchel gemacht. Dazu gibt es mehrere Ansätze, die hier in aller Kürze von Matthias Engelke dargelegt werden:

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In Deutschland liegen Atomwaffen

Obwohl die überwiegende Mehrheit (weit über 80 Prozent) der deutschen Bevölkerung sich in Umfragen gegen Atomwaffen ausspricht, wissen viele Menschen nicht, dass hier Atomwaffen stationiert sind, dass Deutschland eigene Flugzeuge und Piloten für den Einsatz zur Verfügung stellt, diese Piloten den Einsatz üben und dass Deutschland sich an der Nuklearen Planungsgruppe der NATO aktiv beteiligt.

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Zeit für ein atomwaffenfreies Europa

Die Vereinigten Staaten lagern in sechs europäischen Ländern weiterhin 350 taktische Atomwaffen, von denen rund 140 der NATO zugeordnet sind. Letztere sind in Belgien, Deutschland, Italien, den Niederlanden und der Türkei stationiert – also in Ländern, die offiziell als Nicht-Atomwaffenstaaten gelten und dem Atomwaffensperrvertrag beigetreten sind. Aus Griechenland hingegen wurden die US-Atomwaffen schon vor etlichen Jahren abgezogen, und die griechische Regierung hat vermutlich auch ihre Mitwirkung an der politischen Komponente der nuklearen Teilhabe aufgegeben.

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Was sind die aktuellen Bedrohungen?

Die größte aktuelle Bedrohung unserer Welt ist der Klimawandel. Dennoch: die Bekämpfung dieses Problems braucht tief greifende Lösungen, die auch Geld kosten. Geld, das momentan für militärische „Lösungen“ ausgegeben wird, inklusiv der Beibehaltung der Atomwaffen.

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Der Atomwaffensperrvertrag

Der Vertrag hat viele Namen: Atomwaffensperrvertrag, Nichtverbreitungsvertrag (NVV) und Non-Proliferation-Treaty (NPT). Kein Abrüstungsvertrag hat jemals mehr Mitgliedstaaten vereinigen können - fast 190. Damit ist dieser Vertrag über die Rüstungskontrolle der Atomwaffen der wichtigste internationale Abrüstungsvertrag.

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Die Nuklearwaffenkonvention

Es gibt völkerrechtlich verbindliche Verträge, die biologische und chemische Waffen verbieten, aber bisher keinen, der die Atomwaffen ächtet. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat 1996 in seinem Rechtsgutachten verkündet, dass der Einsatz und die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen generell völkerrechtswidrig ist. Darüber hinaus existiert eine vertragliche Verpflichtung (durch den Atomwaffensperrvertrag), einen Vertrag über die Abschaffung aller Atomwaffen abzuschließen. Bisher hat jedoch noch nicht mal die Verhandlungen darüber begonnen.

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